Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GEG § 74

Erhebliche Potentiale zur Energieeinsparungen in Gebäuden zeigen aktuelle Untersuchungsergebnisse bei Klima- und Lüftungsanlagen auf. Optimierungen im laufenden Betrieb der Anlagen würden ca. die Hälfte der Potentiale heben. Trotz der verfügbaren Technologien und der Anforderungen im aktuellen GEG zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen, bleiben diese Potentiale insbesondere im Bereich der Klima- und Lüftungstechnik ungenutzt. Ziel der Energetischen Inspektion ist es, den Energiebedarf von Klima- und Lüftungsanlagen deutlich zu verringern.

Eine Auslegung von Klima- und Lüftungsanlagen für den gegebenen Gebäudebestand und dessen geplante Nutzung erfolgt typischerweise einmalig vor Inbetriebnahme der gesamten Anlage. Nach Inbetriebnahme werden die Anlagen regelmässig technisch und hygienisch überwacht und gewartet, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit der Nutzer nicht zu gefährden.

Während Gebäudenutzungen im Laufe von vielen Betriebsjahren den sich ändernden Anforderungen angepasst und Gebäudeeinteilungen bzw. Belegungen verändert werden, bestehen technische Anlagen oftmals im selben Zeitraum unverändert weiter. Bedarfsorientierte Anpassungen werden hierbei vernachlässigt.

Durch bedarfsgerechte Anpassungen von Betriebszeiten, der erforderlichen Luftmengen und der Kälteleistung bzw. -verteilung werden die möglichen Energieeinsparpotentiale genutzt. Unterstützt durch Energie-Management-Systeme, optimierte Sollwerte und Regelstrategien können bestehende Anlagen im volumenstromvariablen Betrieb automatisch an zeitlich veränderliche Anforderungen zielgenau angepasst werden.

§ 74 Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Das GEG legt in § 74 ff verpflichtend die Bedingungen für die “Energetische Inspektion von Klimaanlagen” fest.

  • In Gebäude eingebaute Klimaanlage
  • Nennleistung für Kältebedarf von mehr als 12 kW
  • Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen
  • Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes
  • Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind
  • Veränderungen der Raumnutzung und -belegung
  • Nutzungszeiten
  • Innere Wärmequellen
  • Relevante bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes
  • Geforderte Sollwerte: Luftmenge, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit, Toleranz
  • Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten
  • Erstmals im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme
  • Nach Erneuerung wesentlicher Bauteile
  • Wiederkehrend mindestens alle zehn Jahre
  • Nur von berechtigten und fachkundigen Personen durchzuführen
  • Inspektionsbericht mit den Ergebnissen der Inspektion und Ratschlägen
  • Inspektionsbericht mit Name, Anschrift, Berufsbezeichnung, Datum
  • Inspektionsbericht mit Unterschrift an den Betreiber
  • Inspektionsbericht mit zugeteilter Registriernummer.

DIN SPEC 15240
Die DIN SPEC 15240 legt Inhalte und Mindestanforderungen an die “Energetische Inspektion von Klimaanlagen” gemäß GEG fest und ist verpflichtend für Anlagen mit Nennleistung für Kältebedarf ab 70 kW.

  • Inhalte und Mindestanforderungen an die Energetische Inspektion.
  • Klimaanlagen und Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden
  • Grundlagen für die Durchführung einer Energetischen Inspektion
  • Feststellung der Parameter für die Auslegung und die Betriebsweise
  • Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten
  • Beurteilung des Systems
  • Definition Klimaanlage im Sinne GEG.
  • Klimaanlage an die Funktion Kühlung gekoppelt
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