Gebäude

Wollen Sie Ihre Infrastruktur energetisch optimieren, um Betriebskosten zu sparen oder wünschen Sie automatische Funktionssteuerungen, um Sicherheit und Energieeffizienz zu steigern, dann sind wir für Sie die richtigen Ansprechpartner. Als Planungs- und Beratungsbüro orientieren wir uns an den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens und Ihres Gebäudes.

Der Verzicht auf energetische Gebäudesanierung kostet langfristig Geld. Das Geld, das für die energetische Gebäudesanierung aufgewendet werden muss, wird ansonsten jedes Jahr für Energieausgaben aufgewendet. Trotz kurzfristiger Schwankungen am Energiemarkt werden die Energiepreise langfristig steigen. Mit dieser Erkenntnis ist die energetische Sanierung meist eine lohnende Investition, die sich ökologisch und ökonomisch auszahlt. Der Wert der Immobilie steigt und eine bessere Vermietbarkeit wird erreicht.
Um die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Gebäudesanierung zu beurteilen ist eine differenzierte Kostenbetrachtung erforderlich. Hierfür müssen die Kosten für die Instandhaltung, Wohnwertverbesserung und Erweiterungen des Gebäudes von den Aufwendungen für eine energetische Sanierung getrennt betrachtet werden.

Die energetische Sanierung führt zu mehr Behaglichkeit, Feuchteschutz, Schallschutz und einem geringeren Risiko von Schimmelbildung. Es werden CO2-Emissionen gesenkt und es wird ein behaglicheres Wohnklima geschaffen. Ausschlaggebend für die Qualität der gesamten energetischen Gebäudesanierung und der Vermeidung von Mängeln ist  eine fachgerechte Ausführung und Montage. Eine hochwertig ausgeführte Wärmedämmung reduziert die Gefahr des Feuchteniederschlags an Wärmebrücken, spart Heizenergie und erhöht zudem den Wohnkomfort.

 

  • Energieberatung im Gebäude
  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Effiziente Gebäudeprozesse
  • Effiziente Beleuchtung
  • Effiziente Gebäudesteuerung

 

  • Heizungsmodernisierung
  • Raumautomatisierung
  • Beleuchtungssteuerung
  • Einzelraumregelung
  • Präsenzmelder

 

Energieausweis


In Immobilienanzeigen müssen Aussagen zu Energiebedarf, Energieverbrauch, Energieträger und Energieeffizienzklasse gemacht werden. Der Energieausweis enthält Empfehlungen zu Modernisierungsmassnahmen, kann aber eine ausführliche energetische Beratung mit detaillierten Berechnungen von Sanierungsvarianten nicht ersetzen.

Verbrauchsausweis
Im Verbrauchsausweis wird der gemessene Energieverbrauch der letzten drei Jahre als Energieverbrauchskennwert dargestellt. Die Daten für Heizung- und Warmwasseraufbereitung stellen den individuellen Energieverbrauch durch die Bewohner dar. Dieser wird durch das Verbrauchsverhalten der Bewohner beeinflusst und ist nur bedingt vergleichbar mit ähnlichen Objekten aber einer anderen Bewohnerzusammensetzung.

Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ist eine neutrale, bewohnerunabhängige Bewertung des Objekts und beschreibt die energetische Qualität anhand technischer Regeln. Dach, Wände, Fenster und Heizung (haustechnische Anlagen) werden im Detail vermessen und begutachtet. Aufgrund von Berechnungen wird der zu erwartende Verbrauch unabhängig vom individuellen Verbrauchsverhalten der Bewohner ermittelt. Dieser Wert stellt einen neutralen Vergleichswert für andere Objekte dar.

 


Die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ dient mit ihren zwölf Teilen der Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Gebäuden. Konkret gilt dies für Nutz-, End und Primärenergiebedarf.

Seit Inkrafttreten der EnEV 2009 am 01.10.2009 sind bedarfsorientierte Nachweise für Nichtwohngebäude verpflichtend gemäß DIN V 18599 zu erstellen.

Für Wohngebäude gilt diese Verpflichtung noch nicht, weshalb bedarfsorientierte Nachweise für Wohngebäude ohne Kühlung alternativ gemäß DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1: 2004-3, in Verbindung mit DIN V 4701-10: 2003-08 erstellt werden können. Die Berechnung von KfW-Effizienzhäusern auf Grundlage der DIN V 18599 ist aktuell für Wohngebäude auf freiwilliger Basis zulässig, für Nichtwohngebäude hingegen bereits verpflichtend.

Für die Erstellung von öffentlich-rechtlichen Nachweisen und Energieausweisen muss derzeit die Normfassung vom September 2018 verwenden werden.

Berechnungen nach DIN V 18599 ermöglichen die ganzheitliche energetische Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Neubau und Bestand), wobei alle relevanten Energieströme sowie die Wechselwirkungen zwischen Anlagentechnik, Gebäudehülle und Nutzung berücksichtigt werden. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf eines Gebäudes für dessen energetische Bewertung zu bestimmen. Über die zonenweise Berechnung des Nutzenergiebedarfs wird unter Berücksichtigung der auftretenden Verluste und Gewinne der Endenergiebedarf ermittelt. Dieser dient als Grundlage für die Bestimmung des Primärenergiebedarfs und wird über die entsprechenden Primärenergiefaktoren umgerechnet.

Die aktuelle Vornormenreihe DIN V 18599 besteht aus:

  • Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
  • Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
  • Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
  • Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
  • Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen
  • Teil 6: Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau
  • Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
  • Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungsanlagen
  • Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
  • Teil 11: Gebäudeautomation
  • Teil 12: Tabellenverfahren für Wohngebäude (April 2017)
  • Beiblatt 1: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich (Januar 2010)
  • Beiblatt 2: Beschreibung der Anwendung von Kennwerten aus der DIN V 18599 bei Nachweisen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) (Juni 2012)
  • Beiblatt 3: Überführung der Berechnungsergebnisse einer Energiebilanz nach DIN V 18599 in ein standardisiertes Ausgabeformat (Juli 2015)

Spätestens zum 1. Januar 2024 soll die DIN V 18599 zur alleinigen Bilanzregel werden

Auszug aus BAFA - FEBS - Fachportal für Energieeffizientes Bauen und Sanieren
https://www.febs.de/gesetze-normen/bilanzierungsnormen/din-v-18599/

 

DIN V 18599

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