Energie-Audit DIN EN 16247
Während eines Energieaudits wird ein Energieverbrauchsprofil ermittelt, weitere Energieeinsparmöglichkeiten abgeleitet und in einem Bericht dokumentiert. Gemeinsam mit dem Unternehmen sollen systematische Verbesserungsmöglichkeiten gefunden werden, um damit die Energieeffizienz zu fördern und Energiekosten zu senken.
Ein Energieaudit ist verpflichtend für alle Unternehmen:
- die keine Kleinstunternehmen und keine klein und mittlere Unternehmen auf Grundlage der Empfehlung der Europäischen Kommission sind
- unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich
- Ein Energieaudit musste erstmals bis 05.12.2015 durchgeführt worden sein
- Weitere Energieaudits mindestens alle vier Jahre
- Freistellung vom Audit erfolgt, wenn ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 - oder - ein Umweltmanagementsystem (EMAS) eingerichtet oder begonnen und in einem Jahr abgeschlossen ist
- Verschiedene Systeme an verschiedenen Standorten sind möglich, einschliesslich Energieaudits nach DIN EN 16247-1
- Erfassung von min. 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs
- Erfassung aller Energieträger
- Erfassung alle selbständigen Einheiten als eigenes Unternehmen
- Erfassung alle bleibenden Anlagen, Standorte, Prozesse, Einrichtungen
- Erfassung aller eigenen Transportmittel
- Verbrauch in Deutschland, Geltungsbereich des EDL-G
- Bezugszeitraum sind 12 aufeinanderfolgende Monate
Weiterführende Informationen: BAFA - Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8ff. EDL-G